(Teil) Stationäre Hospize
Teilstationäre Hospize
Für Menschen die an einer schweren, unheilbaren und fortschreitenden Erkrankung leiden und zu Hause leben wollen, stehen teilstationäre Hospize oder auch Tageshospize genannt, zur Verfügung. Tagsüber können die Betroffenen einmal oder mehrmals pro Woche ins Tageshospiz kommen. Sie werden dort palliativmedizinisch betreut, erhalten lindernde Therapien, wie z. B. Ergotherapie, Physiotherapie in schöner Atmosphäre zum Wohlfühlen. Trotz schwerer Krankheit können sie am sozialen Leben teilhaben.
Tageshospize können Stabilisierung in die häusliche Situation bringen, Angehörige entlasten und für ein würdiges Leben bis zuletzt in der eigenen Häuslichkeit sorgen. Tageshospize sind in Schleswig Holstein noch im Aufbau. Für die Hospizaufnahme ist ein ärztlicher Antrag notwendig.
Stationäre Hospize
Kann die Versorgung von Menschen, die unheilbar erkrankt sind, auch mit ambulanter Versorgung in der eigenen Häuslichkeit durch den Hausarzt, Pflegedienst, das SAPV Team und den ambulanten Hospizdienst nicht mehr gewährleistet werden, können diese in ein stationäres Hospiz einziehen.
Die Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die Betroffenen an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung leiden, die nicht mehr geheilt werden kann. Die Lebenserwartung ist meist auf Tage, Wochen oder wenige Monate beschränkt. Die Patient:innen werden palliativ-pflegerisch, sozial, psychologisch und spirituell betreut. Hierfür stehen Pflegefachpersonen, psychosoziale Fachkräfte, Verwaltungs- und Hauswirtschaftsmitarbeitende sowie ehrenamtliche Mitarbeitende zur Verfügung. Durch Linderung belastender Beschwerden, soll die Lebensqualität verbessert werden.
Medizinisch werden die Betroffenen meist von niedergelassenen (Palliativ)Ärzt:innen versorgt.
Stationäre Hospize verfügen mindestens über 8 Betten und sind baulich, organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen mit separatem Personal und Konzept. Stationäre Kinderhospize sind speziell auf die Bedürfnisse lebensverkürzend erkrankter Kinder und Jugendlicher ausgerichtet.
Die Kosten der stationären Hospizversorgung werden zu 95% von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. Die restlichen 5% der Kosten müssen durch das stationäre Hospiz bzw. dem Träger über Spenden erbracht werden.




